Freiräume - Projektstipendium Internationale Maifestspiele
Bewerbungszeitraum gestartet:
26 06 – 30 08 2026
Präambel:
„Freiräume - Projektstipendium Internationale Maifestspiele“, ein Kooperationsprojekt zwischen dem Kulturamt Wiesbaden und dem Hessischen Staatstheater Wiesbaden, greift den im Ende 2020 veröffentlichten Kulturentwicklungsplan formulierten Wunsch auf, der Freien Szene Wiesbadens mehr Sichtbarkeit im Stadtgeschehen zu ermöglichen sowie weitere finanzielle Mittel und Auftrittsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Zum siebten Mal können sich Kunst- und Kulturschaffende, schwerpunktmäßig aus den Bereichen Darstellende Kunst und Musik, für ein Projektstipendium und einen damit verbundenen Auftritt im Rahmen der Internationalen Maifestspiele 2027 bewerben. In der Spielzeit 2026/2027 beschäftigt sich das Hessische Staatstheater mit einer spannenden Frage als Spielzeitmotto: „Wem gehört die Stadt?“ Möglich sind künstlerische Arbeiten, die unterschiedliche Perspektiven auf das Zusammenleben in der Stadt eröffnen und bestehende Verhältnisse hinterfragen. Dabei können Fragen nach Teilhabe, Zugehörigkeit, Erinnerung, Wohnen, Mobilität, öffentlichem Raum oder kultureller Sichtbarkeit ebenso im Mittelpunkt ste-hen wie Visionen einer Stadt, die von ihren Bewohnern gemeinsam gestaltet wird. Die geplan-ten Projekte können sich mit diesem Themenkomplex beschäftigen, dies ist aber keine Grund-voraussetzung für die Vergabe eines Stipendiums. Eine fünfköpfige Jury von Expertinnen und Experten, die vom Kulturamt berufen werden, wird eine Empfehlung zur Vergabe von Stipendien mit jeweils einer Förderung von bis zu 8.000 Euro aussprechen.
Fördergegenstand:
Förderungswürdig sind insbesondere solche Projekte, die
Die Präsentation der Projekte muss im Mai 2027 innerhalb eines konkreten Zeitraums, der zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgeben wird, im Rahmen der Internationalen Maifestspiele erfolgen. In diesem Zeitraum stehen den Stipendiatinnen und Stipendiaten die Wartburg und das Studio des Hessischen Staatstheaters als Aufführungsorte zur Verfügung. Alternative Aufführungsorte sind ausdrücklich erwünscht, wir weisen aber darauf hin, dass dort die Organisation der benötigten technischen Ausstattung und des technischen Personals bei den Künstlerinnen und Künstlern liegt, eine Unterstützung ist nur nach Verfügbarkeit möglich.
- dramaturgisch schlüssig und in der inhaltlichen Konzeption überzeugend sind,
- experimentell neue ästhetische Konzeptionen beinhalten,
- zukunftsweisende Ansätze wie etwa digitale Mittel oder partizipative Techniken anwen-den,
- neuartige Ansätze für den Kinder- und Jugendtheaterbereich erkennen lassen,
- spartenübergreifende und/oder generationsübergreifende Zusammenarbeit und Ko-operationen mit Akteurinnen und Akteuren der Stadtgesellschaft nutzen und/oder
- den öffentlichen Raum bespielen.
- Performances, Interventionen und Stückproduktionen
- Theatertexte/Theaterstücke
- Drehbücher
- Choreografien
- Theatermusik- und Musiktheaterprojekte
- Kompositionen
Die Präsentation der Projekte muss im Mai 2027 innerhalb eines konkreten Zeitraums, der zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgeben wird, im Rahmen der Internationalen Maifestspiele erfolgen. In diesem Zeitraum stehen den Stipendiatinnen und Stipendiaten die Wartburg und das Studio des Hessischen Staatstheaters als Aufführungsorte zur Verfügung. Alternative Aufführungsorte sind ausdrücklich erwünscht, wir weisen aber darauf hin, dass dort die Organisation der benötigten technischen Ausstattung und des technischen Personals bei den Künstlerinnen und Künstlern liegt, eine Unterstützung ist nur nach Verfügbarkeit möglich.
Zuwendungszweck/Rechtsgrundlage:
Die Landeshauptstadt Wiesbaden gewährt Zuschüsse zur Erfüllung und zur Förderung kultureller Zwecke auf Grundlage der „Förderrichtlinien der Landeshauptstadt Wiesbaden“ in der aktuell gültigen Fassung. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Zuwendungsberechtigte:
Bewerbungsberechtigt sind alle Künstlerinnen und Künstler sowie Trägerinnen und Träger kultureller Projekte, bei denen das kommerzielle Interesse nicht im Vordergrund steht und die ihren Wohnsitz in Wiesbaden haben oder deren künstlerisches Wirken seinen zeitlichen und örtlichen Schwerpunkt in Wiesbaden hat. Bei Gruppen/Ensembleanträgen muss mindestens eine künstlerisch beteiligte Person diese Voraussetzungen erfüllen. Die künstlerische Tätigkeit ist durch Vorlage von Programmankündigungen, Publikationen, Presseartikeln, Förderbescheiden oder in sonstiger geeigneter Weise zu belegen.
Zuwendungsvoraussetzungen:
Die Gesamtfinanzierung des Projektes muss gesichert sein. Das heißt, alle zu erwartenden Kosten müssen durch gesicherte und geplante Einnahmen - inklusive der Förderung aus dem Projektstipendium Internationale Maifestspiele - gedeckt sein. Andernfalls kann keine Förde-rung gewährt werden.
Es ist auf eine angemessene Vergütung von Künstlerinnen und Künstlern zu achten.
Es ist auf eine angemessene Vergütung von Künstlerinnen und Künstlern zu achten.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung:
Es werden Projektstipendien in Höhe von jeweils bis zu 8.000 Euro als Festbetragsfinanzierung vergeben.
Das Stipendium beinhaltet die Gage für die Präsentation/Aufführung des Projekts.
Das Stipendium beinhaltet die Gage für die Präsentation/Aufführung des Projekts.
Bemessungsgrundlage:
Zuwendungsfähig sind alle im Zusammenhang mit dem Projekt entstehenden Ausgaben, insbesondere:
- Honorare
- Sachkosten
- Abgaben an künstlerische Verwertungsgesellschaften
- Werbekosten
- Fahrt- und Übernachtungskosten
- Transportkosten
- Mietkosten
- Anschaffungen und Investitionen, die im direkten Zusammenhang mit dem Projekt stehen
Verfahren:
Die Online-Bewerbung muss ab dem 26.06.2026 und bis zum 30.08.2026 (23:59 Uhr) auf Fundgarden, dem Förderportal des Kulturamtes Wiesbaden, eingereicht werden. Der entsprechende Link ist hier zu finden:
Auf dem Antragsportal müssen Angaben zur ausführlichen und inhaltlichen Projektbeschreibung, zu den künstlerischen Biografien der beteiligten Künstlerinnen und Künstlern, zum Nachweis der künstlerischen Arbeit und zum Kosten- und Finanzierungsplan gemacht werden. Darüber hinaus müssen folgende Unterlagen ergänzend hochgeladen werden:
oder
- Nachweis des Wohnsitzes in Wiesbaden von mindestens einer künstlerisch beteiligten Person (Kopie Personalausweis oder Meldebescheinigung)
oder
- bei Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstlern der Nachweis des Schwerpunktes der künstlerischen Arbeit in Wiesbaden (bspw. Programmankündigungen, Förderbe-scheide, Presseartikel etc.)